Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website https://www.ldbv.bayern.de/ des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie für die nachfolgend aufgeführten Seiten der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) und der BayernLabs.
https://www.adbv-nuernberg.de/
https://www.adbv-pfaffenhofen.de/
https://www.adbv-pfarrkirchen.de/
https://www.adbv-regensburg.de/
https://www.adbv-rosenheim.de/
https://www.adbv-schwabach.de/
https://www.adbv-schweinfurt.de/
https://www.adbv-straubing.de/
https://www.adbv-traunstein.de/
https://www.adbv-vilshofen.de/
https://www.adbv-wolfratshausen.de/
BayernLabs
http://www.badneustadt-saale.bayernlab.bayern.de/
https://www.dillingen.bayernlab.bayern.de/
http://www.eichstaett.bayernlab.bayern.de/
http://www.forchheim.bayernlab.bayern.de/
http://www.kaufbeuren.bayernlab.bayern.de/
http://www.lohr.bayernlab.bayern.de/
http://www.nabburg.bayernlab.bayern.de/
http://www.neumarkt.bayernlab.bayern.de/
http://www.neustadt-aisch.bayernlab.bayern.de/
http://www.starnberg.bayernlab.bayern.de/
https://www.traunstein.bayernlab.bayern.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Webangebot barrierefrei zu gestalten und bestehende Mängel zu beheben.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Einige Videos haben noch keine Untertitel.
- Manche iFrames haben keinen Titel hinterlegt.
- Es sind noch nicht alle PDF-Dokumente in barrierefreier Version vorhanden. In Zukunft sollen die PDF-Dokumente nach und nach in einer barrierefreien, maschinenlesbaren Version bereitgestellt werden.
- Kartenanwendungen und Luftbildrecherchestation
- Die Gebärdensprachenvideos fehlen. Sie werden in Kürze verfügbar sein.
- Bei der Ämter-Suche werden die Texte der Buttons nicht vorgelesen.
- In der Suche haben die Sucheinstellungen noch keinen sichtbaren Namen.
- Unsere englischsprachige Seite verfügt noch nicht über die Festlegung der Seitensprache "Englisch".
- In der mobilen Ansicht kann es bei Tabellen zu Darstellungsfehlern kommen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19. Dezember 2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung der öffentlichen Stelle nach dem "BIK BITV-Test und den WCAG 2.2 (Web)". Sobald ein barrierefreies Dokument des Barrierefreiheitsberichts vorliegt, wird es auf dieser Seite bereitgestellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter 313ltsg@ldbv.bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter 313ltsg@ldbv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Intra-Internet@ldbv.bayern.de
An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
ww.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html